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Rechtsformwahl: Was ändert sich 2024 aus steuerlicher Sicht?
Bei der Auswahl der optimalen Rechtsform ist neben anderen Einflussfaktoren immer auch an die steuerliche Optimierung zu denken. Hier haben sich einige Einflussfaktoren im Jahr 2024 geändert:
- Der Körperschaftsteuersatz ist auf 23 % und auch die Mindestkörperschaftsteuer ist von 1.750 € pro Jahr auf 500 € pro Jahr gesunken.
- Der Einkommensteuersatz ist in den letzten beiden Jahren in zwei Stufen gesunken. Die Grenzbeträge der Einkommensteuerstufen sowie einige Absetzbeträge werden jährlich entsprechend der Inflation angepasst.
- Die Obergrenze des Grundfreibetrages des Gewinnfreibetrages liegt ab 2024 bei 33.000 €.
- Seit 2023 ist für bestimmte Investitionen ein Investitionsfreibetrag steuerlich lukrierbar. Der Investitionsfreibetrag steht sowohl natürlichen Personen wie auch GmbHs zu, während der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nur unter bestimmten Voraussetzungen bei natürlichen Personen ansetzbar ist.
Für Rechtsformentscheidungen muss immer die individuelle Situation genau beleuchtet werden.