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Wie ist der ORF-Beitrag für Unternehmen ab 2024 geregelt?
Im ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ist auch die Erhebung eines ORF-Beitrags für Unternehmen geregelt. Jeder Unternehmer hat je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, für die der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr Kommunalsteuer entrichten musste, den ORF-Beitrag zu entrichten. Unternehmer, die keine Kommunalsteuer zu entrichten haben, haben daher auch keinen ORF-Beitrag zu entrichten.
Bemessungsgrundlage für die Staffelung des ORF-Beitrages ist die Summe der Arbeitslöhne im Sinne des Kommunalsteuergesetzes, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt worden sind.
Die Staffel des ORF-Beitrags geht von einer Bemessungsgrundlage von bis 1,6 Millionen Euro (ein ORF-Beitrag) bis zu einer Bemessungsgrundlage von über 90 Millionen Euro (fünfzig ORF-Beiträge). Weitere Bestimmungen sind zu beachten. Eine Liste von Fragen und Antworten zum ORF-Beitrag findet sich unter www.gis.at