Seitenbereiche
Mobile Navigation
Inhalt
01

Mitarbeiterprämie für 2025 ist nur von der Lohnsteuer befreit

Mitarbeiterprämie für 2025 ist nur von der Lohnsteuer befreit

Erscheinungsdatum:

Textabschrift des Videos (Transkription)

Mitarbeiterprämie für 2025 ist nur von der Lohnsteuer befreit

Entsprechend der Neuregelung der Mitarbeiterprämie im Budgetbegleitgesetz 2025 haben Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2025 maximal 1.000,00 Euro an steuerfreier Prämie auszuzahlen. Für das Jahr 2026 ist eine Verlängerung der Mitarbeiterprämie unter entsprechender Evaluierung geplant.

Anders als die Vorgängerregelung, welche eine gänzliche Befreiung von der Abgabenpflicht vorsah, ist die Mitarbeiterprämie 2025 nur von der Lohnsteuer befreit. In Bezug auf die Sozialversicherung inkl. betrieblicher Vorsorge, dem Dienstgeberbeitrag (DB), dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und der Kommunalsteuer besteht hingegen keine Befreiung mehr.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.