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Aus Homeoffice wird Telearbeit

Aus Homeoffice wird Telearbeit

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Aus Homeoffice wird Telearbeit

Mit 1. Jänner 2025 tritt das neue Telearbeitsgesetz in Kraft und wird dann die bisherigen Bestimmungen zum Homeoffice ersetzen. Wir geben Ihnen folgend einen Überblick hierzu:

Remote-Working wird nicht mehr auf Tätigkeiten im Homeoffice beschränkt sein, sondern ortsungebunden auch beispielsweise in Coworking-Spaces oder Internet-Cafés möglich sein. Die bisherigen Bestimmungen zur Regelmäßigkeit, zum Abschluss und zur Auflösung der Vereinbarung und zur Bereitstellung der Arbeitsmittel bleiben hingegen unverändert. Zudem bedarf es wie bei bisherigen Homeoffice-Vereinbarungen auch künftig einer Einvernehmlichkeit sowie einer Schriftlichkeit der Vereinbarung.

Im Hinblick auf die Unfallversicherung wird ab 1.1.2025 zwischen Telearbeit im engeren Sinn und Telearbeit im weiteren Sinn unterschieden. Als Telearbeit im engeren Sinn gelten Tätigkeiten in der Wohnung der bzw. des Versicherten, in der Wohnung eines nahen Angehörigen oder in einem Coworking-Space. Hier gilt der Unfallversicherungsschutz sowohl für die Arbeitsleistung als auch für die Wegstrecke zu diesen Orten. Wege zu weiter entfernten Örtlichkeiten oder zu Örtlichkeiten der Telearbeit im weiteren Sinn sind hingegen nicht vom Unfallversicherungsschutz mitumfasst.

Aus Sicht des Datenschutzes sollen auch für die Telearbeit die gleichen Bestimmungen wie für die Arbeit im Büro gelten.

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