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Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne
Im Zuge der Umwidmung von Grundstücken (v. a. Grünland zu Bauland) kommt es regelmäßig zu deutlichen Wertsteigerungen, welche bis dato keiner erhöhten Besteuerung unterliegen.
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetz 2025 wurde nunmehr ein Umwidmungszuschlag in Höhe von 30 % der positiven (betrieblichen und außerbetrieblichen) Einkünfte aus der Veräußerung umgewidmeter Grundstücke normiert, durch welchen Umwidmungsgewinne künftig höher besteuert werden sollen. Der 30%ige Umwidmungszuschlag knüpft unmittelbar an den Veräußerungsgewinn bzw. -überschuss von Grund und Boden an. Übersteigt die Summe aus Veräußerungsgewinn und Umwidmungszuschlag den Veräußerungserlös, so sind die steuerpflichtigen Einkünfte der Höhe nach mit dem Veräußerungserlös begrenzt. Ergibt sich aus der Grundstücksveräußerung ein Verlust, so ist kein Umwidmungszuschlag anzusetzen.
Erfasst sind Veräußerungsvorgänge von Grundstücken ab 1. Juli 2025, wenn die Umwidmung ab 1. Jänner 2025 stattgefunden hat.