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Möglichkeit der kostenlosen Pensionsversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen
Wird die Pflege eines nahen Angehörigen in der Familie übernommen, so nimmt dies in der Regel sehr viel Zeit in Anspruch. Dies führt mitunter dazu, dass während der Pflege eine berufliche Tätigkeit nicht bzw. nicht mehr in vollem Ausmaß ausgeübt werden kann. Um zu verhindern, dass sich die Pflege nachteilig auf die spätere Pension auswirkt, können sich pflegende Angehörige freiwillig und kostenlos pensionsversichern. Dadurch wird gewährleistet, dass auch während der Pflege Versicherungszeiten und Pensionsansprüche (Gutschriften am Pensionskonto) erworben werden. Im Rahmen der kostenlosen Pensionsversicherung sind sowohl eine Weiterversicherung (gänzliche Einstellung der Erwerbstätigkeit) als auch eine Selbstversicherung (mit weiterer Erwerbstätigkeit) möglich. Voraussetzungen für einen kostenlosen Verbleib in der Pensionsversicherung während der Pflege sind, dass es sich bei der pflegebedürftigen Person um einen nahen Angehörigen handelt und dass die zu pflegende Person mindestens Anspruch auf Pflegegeld nach Stufe 3 hat. Zudem muss die Pflege die gesamte Arbeitskraft oder einen erheblichen Teil (zumindest 14 bzw. 21 Stunden bei beeinträchtigten Kindern) dieser in Anspruch nehmen.